Arbeitsrecht in Berlin

Sie wurden in Berlin gekündigt?

Als Anwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie schnell zu Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Kündigungsschutzklage — persönlich, klar und mit konsequenter Vertretung Ihrer Interessen.

Schnelle Ersteinschätzung · Persönliche Beratung · Vertretung im Arbeitsrecht

Kündigung in Berlin — jetzt richtig handeln

Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer unerwartet. Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt — entscheidend ist, wie Sie jetzt reagieren. Wir unterstützen Sie als Anwälte für Arbeitsrecht in Berlin dabei, Ihre Rechte zu sichern und die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Die 3-Wochen-Frist — warum schnelles Handeln zählt

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war.

Lassen Sie sich daher möglichst früh beraten. Bereits eine erste Einschätzung kann Klarheit schaffen und entscheidende Weichen stellen.

Wobei wir Sie in Berlin unterstützen

Kündigung prüfen

Rechtliche Prüfung Ihrer Kündigung auf Wirksamkeit und Formfehler

Abfindung verhandeln

Strategische Verhandlung für das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis

Kündigungsschutzklage

Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin innerhalb der 3-Wochen-Frist

Aufhebungsvertrag prüfen

Prüfung und Verhandlung — damit Sie keine Nachteile in Kauf nehmen

Schnell, klar, persönlich — so gehen wir vor

1.

Ersteinschätzung

Schnelle Analyse Ihrer Situation und Prüfung der Erfolgsaussichten

2.

Unterlagen sichten

Kündigung, Arbeitsvertrag und relevante Dokumente prüfen

3.

Strategie festlegen

Klare Empfehlung — Klage, Verhandlung oder Kombination

4.

Vertretung

Konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen in Verhandlung oder Verfahren

Sie wurden gekündigt? Handeln Sie jetzt.

Je früher wir Ihren Fall prüfen, desto mehr Optionen haben Sie. Vereinbaren Sie jetzt eine Ersteinschätzung — persönlich in Berlin oder per Videokonferenz.

Kündigung jetzt prüfen lassen

Häufige Fragen
bei Kündigung in Berlin

Unterschreiben Sie nichts vorschnell — weder die Kündigung noch einen Aufhebungsvertrag. Notieren Sie das Zugangsdatum und melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.

Lassen Sie die Kündigung so schnell wie möglich rechtlich prüfen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von 3 Wochen ab Zugang — danach wird die Kündigung in der Regel wirksam.

Ihr Recht. Unsere Verantwortung.

Kompetente Beratung bei Kündigung, Abfindung und Kündigungsschutzklage in Berlin — persönlich, klar und lösungsorientiert.