Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage

Wir beraten und vertreten Sie bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und im Kündigungsschutzverfahren — persönlich, strategisch und mit klarem Blick für die beste Lösung.

Schnelle Ersteinschätzung · Persönliche Beratung · Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Die 3-Wochen-Frist ist entscheidend

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung ist daher oft entscheidend.

Wann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein kann

Eine Kündigungsschutzklage kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen oder wenn über eine Abfindung, Weiterbeschäftigung oder eine geordnete Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhandelt werden soll.

Ordentliche Kündigung

Außerordentliche oder fristlose Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Aufhebungsvertrag mit Klärungsbedarf

So begleiten wir Sie

1.

Erste Einschätzung des Falls

2.

Prüfung von Kündigung, Vertrag und Unterlagen

3.

Entwicklung einer klaren Strategie

4.

Vertretung in Verhandlung und Verfahren

Welche Unterlagen für die Prüfung hilfreich sind

Für eine erste Einschätzung sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:

Kündigungsschreiben

Arbeitsvertrag

Relevante E-Mails oder Abmahnungen

Unterlagen zu Aufhebungsvertrag oder Freistellung, falls vorhanden

Häufig gestellte Fragen

Bleiben Sie ruhig und unterschreiben Sie nichts vorschnell. Notieren Sie das Zugangsdatum der Kündigung und melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Wollen Sie gegen die Kündigung vorgehen, gilt in der Regel eine Frist von 3 Wochen.

Standorte

Wir beraten Mandanten im Kündigungsschutzrecht in München, Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig, Dortmund und Essen.

Ihr Recht. Unsere Verantwortung.

Kompetente Beratung im Arbeitsrecht — persönlich, klar und lösungsorientiert.