Sie wurden in München gekündigt?
Als Anwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie schnell zu Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Kündigungsschutzklage — persönlich, klar und mit konsequenter Vertretung Ihrer Interessen.
Kanzlei in München · Schnelle Ersteinschätzung · Persönliche Beratung vor Ort
Kündigung in München — jetzt richtig handeln
Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer unerwartet. Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt — entscheidend ist, wie Sie jetzt reagieren. Wir unterstützen Sie als Anwälte für Arbeitsrecht in München dabei, Ihre Rechte zu sichern und die bestmögliche Lösung zu erreichen.
München ist unser Kanzleisitz – Mandantinnen und Mandanten aus dem Stadtgebiet und dem Umland beraten wir persönlich in unseren Räumen in der Thiereckstraße, direkt in der Innenstadt. Kurzfristige Termine sind gerade bei laufender Drei-Wochen-Frist regelmäßig möglich.
Typische Kündigungsfälle in München
Die Arbeitgeberstruktur in München ist geprägt von Technologie und IT, Versicherungen und Finanzdienstleistung, Medien und Verlage, Automobil- und Zulieferindustrie und Life Sciences und Forschung. Das schlägt sich in den Konstellationen nieder, mit denen Beschäftigte zu uns kommen.
Kündigung in der Tech- und Startup-Branche
Restrukturierungen, Stellenabbau nach Finanzierungsrunden und Streit über variable Vergütung oder Mitarbeiterbeteiligungen prägen viele Verfahren im Münchner Raum.
Führungskräfte und AT-Angestellte
Bei außertariflich Beschäftigten und Führungskräften geht es häufig um Aufhebungsverträge, Freistellung, Bonusansprüche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote.
Betriebsbedingte Kündigung im Konzernumfeld
In größeren Betrieben stehen Sozialauswahl, Interessenausgleich und Sozialplan im Mittelpunkt – hier entscheidet oft die formale Prüfung über den Ausgang.
Die 3-Wochen-Frist — warum schnelles Handeln zählt
Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
Zuständiges Gericht in München
- Erste Instanz:
- Arbeitsgericht München, Winzererstraße 106, 80797 München-Schwabing-West
- Berufungsinstanz:
- Landesarbeitsgericht München
Lassen Sie sich daher möglichst früh beraten. Bereits eine erste Einschätzung kann Klarheit schaffen und entscheidende Weichen stellen.
Wobei wir Sie in München unterstützen
Kündigung prüfen
Rechtliche Prüfung Ihrer Kündigung auf Wirksamkeit und Formfehler
Abfindung verhandeln
Strategische Verhandlung für das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis
Kündigungsschutzklage
Vertretung vor dem Arbeitsgericht München innerhalb der 3-Wochen-Frist
Aufhebungsvertrag prüfen
Prüfung und Verhandlung — damit Sie keine Nachteile in Kauf nehmen
Schnell, klar, persönlich — so gehen wir vor
Ersteinschätzung
Schnelle Analyse Ihrer Situation und Prüfung der Erfolgsaussichten
Unterlagen sichten
Kündigung, Arbeitsvertrag und relevante Dokumente prüfen
Strategie festlegen
Klare Empfehlung — Klage, Verhandlung oder Kombination
Vertretung
Konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen in Verhandlung oder Verfahren
Sie wurden gekündigt? Handeln Sie jetzt.
Je früher wir Ihren Fall prüfen, desto mehr Optionen haben Sie. Vereinbaren Sie jetzt eine Ersteinschätzung — persönlich in München oder per Videokonferenz.
Häufige Fragen
bei Kündigung in München
Unterschreiben Sie nichts vorschnell — weder die Kündigung noch einen Aufhebungsvertrag. Notieren Sie das Zugangsdatum und melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
Lassen Sie die Kündigung so schnell wie möglich rechtlich prüfen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von 3 Wochen ab Zugang — danach wird die Kündigung in der Regel wirksam.
Die Kündigungsschutzklage wird in aller Regel bei dem Arbeitsgericht erhoben, in dessen Bezirk Sie gewöhnlich Ihre Arbeit verrichten oder der Betrieb liegt — für München ist das im Regelfall das Arbeitsgericht München. Daneben kann auch der allgemeine Gerichtsstand des Arbeitgebers in Betracht kommen.
Welches Gericht in Ihrem Fall konkret zuständig ist, prüfen wir vorab und erheben die Klage fristgerecht für Sie.
Wir bieten kurzfristige Beratungstermine an — persönlich in unserer Kanzlei in München oder per Videokonferenz. In dringenden Fällen ist oft eine Ersteinschätzung innerhalb weniger Tage möglich.
Einen automatischen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig verhandelt — insbesondere im Kündigungsschutzverfahren oder bei Aufhebungsverträgen.
Wie hoch eine Abfindung ausfallen kann, hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Gehalt und den Umständen der Kündigung ab. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Entscheidend sind unter anderem die Betriebsgröße, die Dauer der Beschäftigung und der Kündigungsgrund. Eine Kündigungsschutzklage kann die Verhandlungsposition deutlich verbessern — selbst wenn das Ziel eine Abfindung und keine Weiterbeschäftigung ist.
Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen klar Ihre Optionen auf.
Nein, Sie haben die Wahl: Beratung ist persönlich in unserer Kanzlei in München oder per Videokonferenz möglich. Die Vertretung im Gütetermin und in der Kammerverhandlung übernehmen wir für Sie.
Ihr Recht. Unsere Verantwortung.
Kompetente Beratung bei Kündigung, Abfindung und Kündigungsschutzklage in München — persönlich, klar und lösungsorientiert.