Sie wurden in Dortmund gekündigt?
Als Anwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie schnell zu Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Kündigungsschutzklage — persönlich, klar und mit konsequenter Vertretung Ihrer Interessen.
Schnelle Ersteinschätzung · Persönliche Beratung · Vertretung im Arbeitsrecht
Kündigung in Dortmund — jetzt richtig handeln
Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer unerwartet. Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt — entscheidend ist, wie Sie jetzt reagieren. Wir unterstützen Sie als Anwälte für Arbeitsrecht in Dortmund dabei, Ihre Rechte zu sichern und die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Die 3-Wochen-Frist — warum schnelles Handeln zählt
Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Dortmund erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
Lassen Sie sich daher möglichst früh beraten. Bereits eine erste Einschätzung kann Klarheit schaffen und entscheidende Weichen stellen.
Wobei wir Sie in Dortmund unterstützen
Kündigung prüfen
Rechtliche Prüfung Ihrer Kündigung auf Wirksamkeit und Formfehler
Abfindung verhandeln
Strategische Verhandlung für das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis
Kündigungsschutzklage
Vertretung vor dem Arbeitsgericht Dortmund innerhalb der 3-Wochen-Frist
Aufhebungsvertrag prüfen
Prüfung und Verhandlung — damit Sie keine Nachteile in Kauf nehmen
Schnell, klar, persönlich — so gehen wir vor
Ersteinschätzung
Schnelle Analyse Ihrer Situation und Prüfung der Erfolgsaussichten
Unterlagen sichten
Kündigung, Arbeitsvertrag und relevante Dokumente prüfen
Strategie festlegen
Klare Empfehlung — Klage, Verhandlung oder Kombination
Vertretung
Konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen in Verhandlung oder Verfahren
Sie wurden gekündigt? Handeln Sie jetzt.
Je früher wir Ihren Fall prüfen, desto mehr Optionen haben Sie. Vereinbaren Sie jetzt eine Ersteinschätzung — persönlich in Dortmund oder per Videokonferenz.
Kündigung jetzt prüfen lassenHäufige Fragen
bei Kündigung in Dortmund
Unterschreiben Sie nichts vorschnell — weder die Kündigung noch einen Aufhebungsvertrag. Notieren Sie das Zugangsdatum und melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
Lassen Sie die Kündigung so schnell wie möglich rechtlich prüfen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von 3 Wochen ab Zugang — danach wird die Kündigung in der Regel wirksam.
Wir bieten kurzfristige Beratungstermine an — persönlich in Dortmund oder per Videokonferenz. In dringenden Fällen ist oft eine Ersteinschätzung innerhalb weniger Tage möglich.
Einen automatischen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig verhandelt — insbesondere im Kündigungsschutzverfahren oder bei Aufhebungsverträgen.
Wie hoch eine Abfindung ausfallen kann, hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Gehalt und den Umständen der Kündigung ab. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Entscheidend sind unter anderem die Betriebsgröße, die Dauer der Beschäftigung und der Kündigungsgrund. Eine Kündigungsschutzklage kann die Verhandlungsposition deutlich verbessern — selbst wenn das Ziel eine Abfindung und keine Weiterbeschäftigung ist.
Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen klar Ihre Optionen auf.
Ja. Gerade bei Kündigungen zählt jeder Tag. Wir sind darauf eingestellt, kurzfristig digitale Termine per Videokonferenz oder telefonisch zu vergeben.
Ihr Recht. Unsere Verantwortung.
Kompetente Beratung bei Kündigung, Abfindung und Kündigungsschutzklage in Dortmund — persönlich, klar und lösungsorientiert.