Sie wurden in Köln gekündigt?
Als Anwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie schnell zu Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Kündigungsschutzklage — persönlich, klar und mit konsequenter Vertretung Ihrer Interessen.
Von unserer Kanzlei in München aus bundesweit tätig · Beratung per Videokonferenz oder Telefon · Vertretung vor dem Arbeitsgericht Köln
Kündigung in Köln — jetzt richtig handeln
Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer unerwartet. Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt — entscheidend ist, wie Sie jetzt reagieren. Wir unterstützen Sie als Anwälte für Arbeitsrecht in Köln dabei, Ihre Rechte zu sichern und die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Typische Kündigungsfälle in Köln
Die Arbeitgeberstruktur in Köln ist geprägt von Medien und Rundfunk, Versicherungen, Logistik und Chemie. Das schlägt sich in den Konstellationen nieder, mit denen Beschäftigte zu uns kommen.
Die 3-Wochen-Frist — warum schnelles Handeln zählt
Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Köln erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
Zuständiges Gericht in Köln
- Erste Instanz:
- Arbeitsgericht Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln-Neustadt-Nord
- Berufungsinstanz:
- Landesarbeitsgericht Köln
Lassen Sie sich daher möglichst früh beraten. Bereits eine erste Einschätzung kann Klarheit schaffen und entscheidende Weichen stellen.
Wobei wir Sie in Köln unterstützen
Kündigung prüfen
Rechtliche Prüfung Ihrer Kündigung auf Wirksamkeit und Formfehler
Abfindung verhandeln
Strategische Verhandlung für das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis
Kündigungsschutzklage
Vertretung vor dem Arbeitsgericht Köln innerhalb der 3-Wochen-Frist
Aufhebungsvertrag prüfen
Prüfung und Verhandlung — damit Sie keine Nachteile in Kauf nehmen
Schnell, klar, persönlich — so gehen wir vor
Ersteinschätzung
Schnelle Analyse Ihrer Situation und Prüfung der Erfolgsaussichten
Unterlagen sichten
Kündigung, Arbeitsvertrag und relevante Dokumente prüfen
Strategie festlegen
Klare Empfehlung — Klage, Verhandlung oder Kombination
Vertretung
Konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen in Verhandlung oder Verfahren
Sie wurden gekündigt? Handeln Sie jetzt.
Je früher wir Ihren Fall prüfen, desto mehr Optionen haben Sie. Vereinbaren Sie jetzt eine Ersteinschätzung — persönlich in Köln oder per Videokonferenz.
Häufige Fragen
bei Kündigung in Köln
Unterschreiben Sie nichts vorschnell — weder die Kündigung noch einen Aufhebungsvertrag. Notieren Sie das Zugangsdatum und melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
Lassen Sie die Kündigung so schnell wie möglich rechtlich prüfen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von 3 Wochen ab Zugang — danach wird die Kündigung in der Regel wirksam.
Die Kündigungsschutzklage wird in aller Regel bei dem Arbeitsgericht erhoben, in dessen Bezirk Sie gewöhnlich Ihre Arbeit verrichten oder der Betrieb liegt — für Köln ist das im Regelfall das Arbeitsgericht Köln. Daneben kann auch der allgemeine Gerichtsstand des Arbeitgebers in Betracht kommen.
Welches Gericht in Ihrem Fall konkret zuständig ist, prüfen wir vorab und erheben die Klage fristgerecht für Sie.
Wir bieten kurzfristige Beratungstermine per Videokonferenz oder Telefon an. Sie senden uns Kündigung und Arbeitsvertrag digital zu; in dringenden Fällen ist eine Ersteinschätzung oft innerhalb weniger Tage möglich — ohne Anreise nach München.
Einen automatischen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig verhandelt — insbesondere im Kündigungsschutzverfahren oder bei Aufhebungsverträgen.
Wie hoch eine Abfindung ausfallen kann, hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Gehalt und den Umständen der Kündigung ab. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Entscheidend sind unter anderem die Betriebsgröße, die Dauer der Beschäftigung und der Kündigungsgrund. Eine Kündigungsschutzklage kann die Verhandlungsposition deutlich verbessern — selbst wenn das Ziel eine Abfindung und keine Weiterbeschäftigung ist.
Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen klar Ihre Optionen auf.
Nein. Die Beratung erfolgt per Videokonferenz oder Telefon, Unterlagen können Sie uns digital übermitteln. Die Vertretung vor dem Arbeitsgericht Köln übernehmen wir für Sie — eine persönliche Anreise Ihrerseits ist dafür in aller Regel nicht erforderlich.
Ihr Recht. Unsere Verantwortung.
Kompetente Beratung bei Kündigung, Abfindung und Kündigungsschutzklage in Köln — persönlich, klar und lösungsorientiert.